Allgemeine Verkaufsbedingungen
der
OMICRON electronics GmbH
A-6833 Klaus
(nachfolgend kurz "OMICRON" genannt)
Februar 2011
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen von OMICRON. Davon abweichende Bedingungen des Kunden (Geschäftspartners) werden nur wirksam, wenn OMICRON ausdrücklich zustimmt. Bezieht der Kunde im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit OMICRON Prüfungsleistungen oder Trainings, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen die Sonderbestimmungen für Prüfungsleistungen oder Trainings und Tagungen.
2. Angebote
Von OMICRON abgegebene Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto und gelten ab Werk bzw. ab Lager von OMICRON in Klaus ausschließlich sonstiger Kosten (Incoterms 2010). Werden im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, trägt diese der Kunde.
3. Lieferung
OMICRON bemüht sich um Einhaltung der angegebenen Liefertermine, garantiert diese jedoch nicht. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Produkten von OMICRON geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Kunden über.
5. Gewährleistung / Garantie / Schadenersatz
5.1 Die Gewährleistungs- und Garantiefrist beträgt 12 Monate, wenn nicht ausdrücklich etwas an-deres vereinbart wurde. Für Reparaturen und Baugruppen beschränkt sich die Frist auf 6 Monate.
5.2 OMICRON wird im Falle der Gewährleistung/Garantie nach eigener Wahl Nachbesserung, Er-satzlieferung, Preisminderung oder Wandlung vornehmen. In der Gewährleistung und Garantie nicht inkludiert sind Verschleiß- und Verbrauchsteile.
5.3 Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Produkte geändert, repariert oder gewartet, die technischen Spezifikationen geändert oder sonstige Eingriffe vorgenommen hat. Gleiches gilt bei Benutzung von ungeeigneten Datenträgern und wenn der Mangel nicht unverzüglich gerügt wird.
5.4 OMICRON haftet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für unmittelbare Personen- und Sachschäden bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro pro Schadensfall, soweit sich nicht aus dem anzuwendenden Gesetz zwingend eine höhere Haftung ergibt. OMICRON trifft keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art. OMICRON haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit.
6. Urheberrechte
Die geistigen Eigentumsrechte an allen Geräten, Programmen und Dienstleistungen sowie allen damit verbundenen Urheber- Patent-, Zeichen- und Schutzrechten stehen OMICRON zu und verbleiben ungeteilt bei dieser.
7. Softwarelizenzen
7.1 OMICRON räumt dem Kunden an jenem Softwareprodukt, für welches dieser eine Lizenz von OMICRON erwirbt, ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Überlässt der Kunde einem Dritten ein Gerät, so ist auch die Nutzung der zugehörigen Software gestattet.
7.2 Die dem Kunden von OMICRON eingeräumten Lizenzrechte dürfen vom Kunden weder abgetreten, noch übertragen, verpfändet, vermietet oder in anderer Form Dritten weitergegeben, überlassen oder mit diesen geteilt werden.
7.3 Mit Ausnahme einer Backupkopie ist jede Art der Vervielfältigung des Softwareproduktes, der Dokumentation oder von Teilen davon nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von OMICRON erlaubt.
7.4 Ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von OMICRON darf der Kunde das Softwareprodukt oder die beigefügte Dokumentation nicht ändern, übertragen (weder elektronisch, noch auf anderem Wege), übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, oder auf andere Art und Weise durch Revers Engineering ändern.
8. Reparaturen
Wird ein Gerät zur Reparatur an OMICRON gesandt, so sind alle Arbeiten in den Betriebsstätten oder zertifizierten Reparaturcentern von OMICRON auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät auf seine Kosten ordnungsgemäß mit einem Reparaturauftrag zu versenden. OMICRON wird nach erfolgter Dienstleistung das Gerät CIP (Incoterms 2010) zurücksenden. OMICRON übernimmt die Rücksendekosten jedoch keine Haftung für Transportverlust oder Transportschäden.
9. Zahlungsbedingungen und -verzug
9.1 Grundsätzlich hat der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb 30 Tage ab Erhalt der Rechnung auf ein von OMICRON gewähltes Bankkonto zu überweisen.
9.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ersetzt er OMICRON alle anfallenden Spesen.
10. Verschwiegenheit
Der Kunde sowie OMICRON werden alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Ge-schäftsbeziehung und deren Abwicklung gegenseitig erhalten, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. OMICRON ist jedoch berechtigt, Kundendaten für Marketingzwecke, z.B. Referenzen, zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.2 Um Missverständnissen vorzubeugen bedürfen Vertragsänderungen
und -ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens vom Erfordernis der Schriftform.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. OMICRON und der Kunde werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen oder auslegungsbedürftigen Regelung eine neue Regelung beschließen, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
11.4 Für alle Beziehungen zwischen OMICRON und dem Kunden kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar.
11.5 Sowohl OMICRON als auch der Kunde werden sich bei sämtlichen Streitigkeiten, welche sich aus den Verträgen, Angeboten und Lieferungen ergeben oder sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, zunächst um eine außergerichtliche Lösung bemühen, z.B. durch eine Mediation. Wird innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt, werden diese Streitigkeiten nach Wahl von OMICRON entweder durch das sachlich zuständige Gericht in 6800 Feldkirch oder durch ein Schiedsgericht nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien. Schiedssprache ist Englisch. Das Schiedsgericht hat das in Punkt 11.4 genannte Recht anzuwenden. Die 4-wöchige Frist beginnt mit Erhalt der schriftlichen Aufforderung eines Vertragspartners, einen Streit zu lösen.
11.6 Die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Daten werden von OMICRON auf einer EDV-Anlage gespeichert und an andere Gesellschaften bzw. Bereiche der OMICRON-Gruppe übermittelt, soweit dies zum Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Betreuung des Kunden oder für den Geschäftsbetrieb von OMICRON erforderlich ist. Der Kunde erklärt hiezu sein Einverständnis.
11.7 Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen und der deutschen Fassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder anderer rechtlich relevanter Dokumente, geht die deutsche Fassung vor.
