OMICRON

Sonderbestimmungen Trainings, Webinare und Tagungen

Sonderbestimmungen für Trainings, Webinare und Tagungen
der
OMICRON electronics GmbH
A-6833 Klaus, Austria
(nachfolgend kurz "OMICRON" genannt)
Januar 2012

1. Geltung

     1.1.  Die nachstehenden Sonderbestimmungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von OMICRON bezüglich Trainings, Webinare und Tagungen (im Folgenden zusammenfassend: „Leistungen“). Zu den Sonderbestimmungen gelten zusätzlich immer die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von OMICRON.

      1.2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten finden keine Anwendung, auch wenn OMICRON ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert wiederspricht. Selbst wenn OMICRON auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

      1.3   Diese Sonderbestimmungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

      1.4   Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige, wahrheitsgetreue und vollständige Angabe seiner Daten verantwortlich.

      1.5   OMICRON unterscheidet zwischen folgenden Arten von Leistungen: Reguläre Trainings sind auf der Website (Webshop) von OMICRON ausgeschrieben und werden als offene Seminare für alle Interessierten abgehalten. Zugeschnittene Trainings werden auf Bestellung eines einzelnen Kunden gemäß des individuell vereinbarten Inhalts und Umfangs abgehalten. Des Weiteren werden sogenannte Webinare über eine Onlineplattform abgehalten. Diese Webinare werden in Recorded Webinars und Live Webinars unterschieden. Recorded Webinars stehen zum Download auf unserer Website bereit. Live Webinars werden wie reguläre Trainings ausgeschrieben und als offene Seminare online abgehalten. Unter Tagungen hingegen versteht OMICRON Veranstaltungen zum spezifischen Erfahrungsaustausch unter Fachleuten, wie zum Beispiel Anwendertagungen, Symposien und Workshops bei welchen nicht nur OMICRON, sondern auch Dritte zu Wort kommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

      2.1.  Alle Angebote von OMICRON sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

      2.2.  Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Webshop. OMICRON kann die Annahme der Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ebenfalls schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bestätigen. Ein Auftrag gilt erst ab dem Zeitpunkt als wirksam erteilt, in dem OMICRON die Annahme bestätigt hat.

      2.3   Unabhängig vom Veranstaltungsort oder den ausführenden Mitarbeitern ist der Vertragspartner OMICRON. Bei bestimmten Leistungen tritt jedoch ein verbundenes Unternehmen der OMICRON electronics GmbH, Klaus, Österreich in das Geschäft ein. Dies wird spätestens bei der Anmeldebestätigung ersichtlich. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, ansonsten gilt der abweichende Vertragspartner als akzeptiert.

      2.4   Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen OMICRON und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag (im Folgenden: "Einzelvertrag"), einschließlich dieser AGB. Der Einzelvertrag gibt sämtliche zwischen den Vertragsteilen zu dem Vertragsgegenstand bestehende Vereinbarungen vollständig wieder.

      2.5   Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Einzelvertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. Die telekommunikative Übermittlung, insbesondere die Übermittlung per E-Mail, wahrt die Schriftform nicht.

3. Reguläre Trainings

      3.1.  Die Beschreibungen der Leistungen auf der Webseite dienen lediglich der Information. Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung ein Ver-tragsangebot ab. OMICRON informiert den Kunden in elektronischer Form, wenn das Vertragsangebot nicht angenommen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Preises innerhalb der Frist laut Punkt 8.2. Der Kunde erklärt sich mit Zustellungen per E-Mail im Rahmen der Vertragserfüllung einverstanden.

      3.2.  Aufgrund des hohen Qualitätsanspruchs ist bei allen Trainings die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

      3.3   Informationen über Rücktritt, Stornierung und Auftragsänderung für reguläre Trainings finden sich unter Punkt 9.5.1

 

4. Zugeschnittene Trainings

      4.1.  Bei Trainingsmaßnahmen die im Ausland durchgeführt werden, ist OMICRON für den Fall, dass Sicherheitsbedenken (insb. Reisewarnungen) bestehen, berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder in Abstimmung mit dem Kunden einen neuen Termin zu vereinbaren.

      4.2.  Der Kunde hat die von OMICRON zu erbringenden Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern, die sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, aus dem Einzelvertrag ergeben.

      4.3   Informationen über Rücktritt, Stornierung und Auftragsänderung für zugeschnittene Trainings finden sich unter Punkt 9.5.2 und 9.6.

5.  Webinare

      5.1.  Webinare werden zum gegenständlichen Zeitpunkt kostenfrei angeboten. Sollte das Angebot von Webinare eine zu hohe Performance beanspruchen, behält sich OMICRON vor, dieses kostenlose Service jederzeit zu begrenzen oder einstellen.

      5.2.  Der Kunde erhält Zugangsdaten um sich zu einem Webinar einloggen zu können. Zugangsdaten dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Zugangsdaten dürfen ausschließlich von einem Teilnehmer auf einem Computer benutzt werden, um sich ein Webinar anzusehen, herunterzuladen oder daran teilzunehmen. Die heruntergeladenen Daten sowie die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

      5.3   Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Webinars.

      5.4   Das Webinare-Service enthält eine Funktion, welche es erlaubt Audio, Dokumente und andere Materialen die während der Sitzung ausge-tauscht oder dargestellt werden, aufzuzeichnen. Durch die Teilnahme an einem Webinar, stimmt der Kunde automatisch solchen Aufnahmen zu. Sofern der Kunde keine Aufnahme wünscht, ist dieses Anliegen rechtzeitig und vor Beginn des Webinars mit OMICRON abzustimmen, oder nicht am Webinar teilzunehmen.

6. Tagungen

      6.1.  Informationen über Rücktritt, Stornierung und Auftragsänderung für Tagungen finden sich unter Punkt 9.5.1

      6.2.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (i) OMICRON berechtigt ist, Foto- und/oder Filmaufnahmen seiner Person bei Tagungen zu machen sowie Sprachaufnahmen durchzuführen und diese einzeln oder gemeinsam für Werbe- und Marketingzwecke, Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige gewerbliche oder geschäftliche Zwecke) zu verwenden; (ii) OMICRON berechtigt ist, die oben genannten Fotos und Aufzeichnungen zum genannten Zweck im In- und Ausland zu verwenden; (iii) OMICRON oder ein ihr zugehöriges Tochterunternehmen oder sonst verbundenes Unternehmen, deren Führungskräfte, Mitarbeiter und Kunden sowie beauftragte Werbeagenturen, deren Führungskräfte und Mitarbeiter von Ansprüchen jeglicher Art, im Zusammenhang mit der Verwendung der gegenständlichen Fotos und/oder Sprachaufnahmen, schad- und klaglos zu halten.

7. Leistungsumfang

      7.1.  OMICRON erbringt ihre Leistungen im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich nach den folgenden Maßgaben:

      7.2.  Inhalt und Beschaffenheit sowie Umfang der von OMICRON zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

      7.3   Der Trainings- oder Tagungspreis beinhaltet keine sonstigen Kosten, wie Übernachtungskosten, Parkgebühren etc., soweit der Einzelvertrag keine andere Regelung trifft.

      7.4   OMICRON behält es sich vor, den Inhalt eines jeweiligen Leistungsprogramms, auch ohne vorhergehende Ankündigung, dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierdurch können Abweichungen vom Einzelvertrag sowie vom Kursprogramm entstehen.

      7.5   Soweit der Einzelvertrag keine andere Regelung trifft, verwendet OMICRON zu Trainingszwecken ausschließlich eigene Systeme. Werden gemäß dem Einzelvertrag für Trainingsmaßnahmen Systeme des Kunden verwendet, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Schutzmechanismen zu implementieren, um diese Systeme vor Zerstörung und Beschädigung sowie vor Datenverlust und ähnlichem zu schützen. OMICRON trifft hierfür keine Prüfungspflicht.

      7.6   Dem Kunden ist es untersagt, ihm zu Trainings oder Tagungszwecken überlassene Software und Unterlagen oder Teile davon zu entnehmen, zu kopieren, zu übersetzen oder zurückzuentwickeln. OMICRON untersagt dem Kunden ebenfalls jede sonstige im Einzelvertrag nicht ausdrücklich erlaubte Nutzbarmachung dieser Software und Unterlagen oder einzelner Teile davon. Zu den Unterlagen zählen auch alle den Teilnehmern überlassenen, über das Internet oder in sonstiger Weise zugänglich gemachten elektronischen Wissensprodukte und Lernsysteme.

      7.7   All rights to the documents, teaching materials and software used in each particular service are reserved by OMICRON.

8. Preise und Zahlung

      8.1.  Alle Preise gelten für den durch OMICRON im Einzelvertrag spezifizierten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen berechnet OMICRON gesondert. Die Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

      8.2.  Rechnungsbeträge sind vom Kunden bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt auf ein von OMICRON gewähltes Bankkonto zu bezahlen, sofern nicht im Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für den Zeitpunkt der Zahlung ist der Eingang bei OMICRON.

      8.3   Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche durch OMICRON unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

      8.4   OMICRON ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von OMICRON aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Kunden (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

      8.5   OMICRON ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein; der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass OMICRON damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

9. Rücktritt, Stornierung und Auftragsänderung

      9.1.  OMICRON ist berechtigt vom Vertrag zurücktreten, falls die Leistung wegen Erkrankung des Trainers, falls die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird, aus technischen Gründen oder aus einem anderen, nicht von OMICRON zu vertretenden Grund ausfallen muss oder eine durch OMICRON durchgeführte Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden negativ ausfällt.

      9.2.  Vor Ausübung des Rücktrittsrechts wird OMICRON versuchen, einen anderen geeigneten Mitarbeiter für die Durchführung der Leistung zur Verfügung zu stellen oder diese in Abstimmung mit dem Kunden auf einen anderen Termin zu verlegen.

      9.3   Diesbezügliche Änderungen teilt OMICRON dem Kunden unverzüglich mit.

      9.4   Im Voraus entrichtete Beträge für ausfallende Leistungen werden im Falle des Rücktritts zurückerstattet, darüber hinaus bestehen keine Rechte und Ansprüche des Kunden aufgrund des Rücktritts.

      9.5   Eine Stornierung oder Umbuchung von Leistungen durch den Kunden bedarf der Schriftform und erfolgt zu den nachstehenden Konditionen:

               9.5.1  Bezüglich regulärer Trainings und Tagungen: Da Plätze für reguläre Trainings und Tagungen aus terminlichen Gründen kurzfristig nicht mehr zu besetzen sind, behalten wir uns vor, bei einer 28 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehenden schriftlichen Stornierung 50 %, bei einer späteren Stornierung 100 % des Beitrages in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat jedoch das Recht, vor Trainingsbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Sollte ein reguläres Training oder eine Tagung nach bereits bestätigter Anmeldung aus Gründen, die OMICRON zu vertreten hat, zeitlich verschoben werden, haben die Teilnehmer das Recht, ihre Anmeldung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe unentgeltlich zurückzuziehen.

               9.5.2  Bezüglich zugeschnittener Trainings: Termine für zugeschnittene Trainings können vom Kunden bis 90 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich storniert werden. Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn stellen wir 25 %, bis 15 Tage 50 % des Auftragswertes in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Auftragswertes dem Kunden in Rechnung gestellt. Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

      9.6   Möchte der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen an Art oder Umfang des Auftrags vornehmen, so kann dies nur mit dem Einverständnis und in Abstimmung mit OMICRON erfolgen. Darüber hinaus hat er die dadurch entstehenden Kosten zu tragen sowie durch die Änderung bedingte Terminverschiebungen hinzunehmen.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

      10.1.  Der Kunde hat die Pflicht zur Datensicherung sowie zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

      10.2.  Entspricht der Kunde den beschriebenen Mitwirkungspflichten nicht, oder verletzt er eine an dieser Stelle nicht benannte, von der Verkehrsauffassung jedoch vorausgesetzte Mitwirkungspflicht, ist OMICRON unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden berechtigt, nach ihrem Ermessen

               10.2.1  durch Anpassung der im Einzelvertrag definierten Leistungsbestimmungen am Vertrag festzuhalten,

               10.2.2  die Leistungserbringung abzubrechen oder

               10.2.3  vom Vertrag zurückzutreten.

      10.3.  Die Kunden/Teilnehmer sind verpflichtet, die am Trainings- oder Tagungsort geltenden Sicherheits-, Ordnungs- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

11. Termine und Fristen

      11.1.  Die im Einzelvertrag bestimmten Termine und Fristen sind verbindlich für beide Vertragsteile (außer Webinare).

      11.2. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die OMICRON nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung) verschieben sich die im Individualisierungsvertrag bestimmten Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

      11.3. Die nicht rechtzeitige Entgegennahme einer von OMICRON ordnungsmäßig angebotenen Leistung betrifft die alleinige Risikosphäre des Kunden. 

12. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

      12.1. OMICRON leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in dem folgenden Umfang:

               12.1.1  Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

               12.1.2  Bei grober Fahrlässigkeit haftet OMICRON in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.

               12.1.3  OMICRON haftet bei nicht grob fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung (wie z.B. im Fall der Verpflichtung zur mangelfreien Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

               12.1.4  Die Haftung von OMICRON bei nicht grob fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Verpflichtungen ist ausgeschlossen. Auf die in Punkt 7.4 enthaltene Definition des Tatbestandsmerkmals der vertragswesentlichen Verpflichtung wird Bezug genommen.

               12.1.5  OMICRON bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Insbesondere hat der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 10 zu beachten.

               12.1.6  Sofern Leistungen in der Betriebsanlage des Kunden stattfinden, hat der Kunde im Einzelnen zu prüfen, ob die festgelegten Haftungshöchstgrenzen ausreichend sind, um sein Risiko abzudecken und andernfalls den Abschluss einer Exzedentenversicherung zu prüfen.

               12.1.7  OMICRON versteht ihre Leistungen als Dienstleistungen. OMICRON haftet dem Kunden damit nicht für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg. Die Abwicklung der Webinare erfolgt mit einer von OMICRON gewählten Software (z.B. WebEx). OMICRON hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und fehlerfreie technische Voraussetzungen dieser Software. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Webinare und der OMICRON Website technisch nicht zu realisieren ist. Allgemein ist OMICRON jedoch bemüht, die Website möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von OMICRON stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der Website führen.

               12.1.8  Downloads erfolgen auf eigenes Risiko. OMICRON übernimmt keine Haftung für Schäden, die ohne unser Verschulden durch Herunterladen, Installation, Speicherung oder Nutzung von Software oder Inhalten unserer Website entstehen.

      12.2.  Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

      12.3   Die in unseren Leistungen vermittelten technischen Informationen wurden gemäß geltender Vorschriften, anerkannter technischer Grundlagen und unserer Erfahrung sorgfältig zusammengestellt. OMICRON übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität von vermittelten Informationen oder für Informationen von Dritten. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für etwaige daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden. OMICRON haftet gegenüber den Teilnehmern/Kunden nicht bei Unfällen, bei Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

13. Erfüllungsort

      Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, der Sitz von OMICRON.

14. Datenschutz

      14.1.  Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass OMICRON Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) oder assoziierten Unternehmen der OMICORN Gruppe zu übermitteln. OMICRON behält sich eine Verwendung der Erkenntnisse aus Leistungen für wissenschaftliche Zwecke und die Weiterentwicklung der eigenen Produkte vor. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.

15. Schlussbestimmungen

      15.1.Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Einzelvertrag zwischen OMICRON und dem Kunden ist nach Wahl von OMICRON der Sitz von OMICRON oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen OMICRON ist der Sitz von OMICRON ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

      15.2. Die Beziehungen zwischen OMICRON und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem lokalen Recht der ausführenden OMICRON, laut Anmeldebestätigung von Punkt 2.3.

      15.3  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vereinbarenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, soweit sie diesen Punkt bedacht hätten.